Legal Management
Gründung eines Unternehmens auf den Marshallinseln
Die Republik der Marshallinseln ist ein Inselstaat
im nördlichen Pazifik. Der Staat hat sich aufgrund
seines vorteilhaften Unternehmensrechts, seiner
politischen Stabilität, der flexiblen und einfachen
Registrierung, der umfangreichen Erfahrung in der
Verwaltung von Unternehmensprogrammen und der
hochwertigen Dienstleistungen als hervorragender
Standort zur Unternehmensgründung sowie für die
Maritime Wirtschaft bewiesen. Die Amtssprachen der
Marshallinseln sind Marshallesisch und Englisch.
Unternehmen werden durch den Business
Corporations Act (BCA) geregelt. Bemerkenswert
in diesem Zusammenhang ist zunächst, dass das
Marshall Island Association Law von 1990 dem
Gesellschaftsrecht des US-Bundesstaat Delaware
nachempfunden ist. Ein US-Bundestaat, der für seine
außergewöhnliche Unternehmensfreundlichkeit
geradezu berüchtigt ist. Insgesamt lehnt sich das
Rechtssystem stark an das anglo-amerikanische
System an.
Die Marshallinseln Offshore Company kann,
sofern sie kein Geschäft innerhalb des Gebiets
der Marshallinseln betreibt, in den Genuss des
steuerbefreiten Status gelangen, so dass keine
Steuern auf Einkommen, Gewinne, Dividenden oder
Ertragsersteuern aufgrund von Veräußerung von
Gesellschaftsanteilen anfallen. Einkommensteuer für
Geschäftsführer und Angestellte einer Marshallinsel
Offshore-Gesellschaft fallen ebenfalls nicht an,
solange diese ihren Aufenthalt nicht auf den
Marshallinseln haben.
Die von ausländischen Unternehmern bevorzugte
Rechtsform für die auf den Marshallinseln
zugründenden Firmen ist die International Business
Company (IBC; weiter Marshallinseln-IBC genannt).
Eine IBC-Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft,
die Geschäfte nur mit Kunden und Lieferanten
außerhalb des Landes abwickelt, in dem sie ihren
Sitz hat, aber von jedem beliebigen Staat der Welt
aus gesteuert werden kann. Die Marshallinseln-IBC
erfordert keine Aufbringung eines Mindestkapitals
und es reicht die Bestellung eines Geschäftsführers
(sog. Director) für die Gründung der Gesellschaft
aus, wobei der Geschäftsführer nicht vor Ort ansässig
sein muss. Der Geschäftsführer kann zudem auch
eine juristische Person sein. Bei der Marshallinseln-
IBC ist nur ein Gesellschafter vorgeschrieben. Das
Gesellschaftsregister der Marshallinseln weist
eine Besonderheit auf, die man nicht von allen
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Offshore-Zentren gewöhnt ist: Die Eintragung von
Geschäftsführern und Gesellschaftern ist optional.
Die Gesellschafterversammlungen können an jedem
beliebigen Standort abgehalten werden. Jährliche
Geschäftsberichte der Marshallinseln-IBC müssen
nicht eingereicht werden.
Ein Mindeststammkapital für die Marshallinseln-IBC
ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und muss nicht
einbezahlt werden. Das übliche Stammkapital beträgt
50.000 USD (ca. 42.000 Euro). Die behördliche
Gebühr für die Eintragung der Marshallinseln-
IBC beträgt 650 USD (ca. 545 Euro). Die jährliche
Gebühr an die Regierung der Marshallinseln für die
IBC beträgt 450 USD (ca. 377 Euro). Die Kosten
für die anwaltliche Beratung bei der Gründung der
Marshallinseln-IBC sind unterschiedlich und hängen
von einzelnen Dienstleistern ab.
Unternehmen können auf den Marshallinseln
innerhalb von 24 Stunden angemeldet werden.
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