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Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf zurück.
Im Oktober 2006 begann die erneute Verhandlung
vor der X. Großen Strafkammer des Düsseldorfer
Landgerichts. Im November 2006 wurde die
Möglichkeit einer Einstellung des Mannesmann-
Prozesses bekannt gegeben. Bei dem Prozess ging
es ursprünglich um einen Schaden von 58 Millionen
Euro. Josef Ackermann gab zum Prozessauftakt Ende
Oktober bekannt, dass er jährlich 15 bis 20 Millionen
Euro brutto verdiene. Das Verfahren wurde Ende
November 2006 gegen eine Geldauflage in Höhe
von 5,8 Millionen Euro aufgrund eines Antrags der
Verteidiger, dem die Staatsanwaltschaft zustimmte,
vorläufig eingestellt. Dabei sollte Josef Ackermann
3,2 und Klaus Esser 1,5 Millionen Euro zahlen.
Der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende Joachim
Funk sollte eine Million Euro und Ex-IG-Metall-
Chef Klaus Zwickel 60.000 Euro zahlen. Für den
Betriebsratsvorsitzenden Jürgen Ladberg legte das
Gericht eine Geldauflage in Höhe von 12.500 Euro
und für den Manager Dietmar Droste von 30.000 Euro
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fest. Nach Erfüllung der Auflagen wurde das Verfahren
durch die Strafkammer mit Beschluss vom 5. Februar
2007 endgültig eingestellt.
Gleichzeitig wurden 40 % der Auflagen – insgesamt
2.321.000 € – an über 350 gemeinnützige Einrichtungen
verteilt. Die restlichen 60 % wurden der Staatskasse
zugewiesen.
Die Angeklagten waren mit der Einstellung des
Verfahrens nicht vorbestraft. Josef Ackermann blieb
Deutsche-Bank-Manager.
Quellen:
- Manager-Magazin 10/04
- www.spiegel.de (20.4.2006, „Mannesmann-Prozess, Gericht will am
19.Juli starten“)
- www.heise.de (21.12.2005, „Bundesgerichtshof hebt Freisprüche im
Mannesmann-Prozess auf“)
- www.zeit.de (20.10.2005, „BGH verhandelt Mannesmann-Prozess“)
- www.wsws.org (28.7.2004, „Freisprüche im Mannesmann-Prozess“)
- www.wdr.de (20.1.2004, „Mannesmann-Prozess beginnt, Manager
und Millionen: Haben Ackermann und Co. veruntreut?“)