---------------------------------------Steuern
14 Seite: Steuern
Termine November 2017
Termine November 2017
Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
Bitte fällig beachten werden:
Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden:
Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis
zum 10. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf elektronischem Weg)
abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der
nächste Werktag der Stichtag. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu 3 Tagen werden
keine Säumniszuschläge erhoben. Eine Überweisung muss so frühzeitig erfolgen, dass
die Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt.
Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst 3 Tage nach Eingang des
Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugsermächtigung
erteilt werden.
Für den abgelaufenen Monat.
Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei
Vierteljahreszahlern mit Dauerfristverlängerung für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
Die Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich am drittletzten Bankarbeitstag des
laufenden Monats fällig. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das
Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für
die Beitragsnachweise. Diese müssen dann bis spätestens 2 Arbeitstage vor Fälligkeit
(d. h. am 24.11.2017) an die jeweilige Einzugsstelle übermittelt werden. Regionale
Besonderheiten bzgl. der Fälligkeiten sind ggf. zu beachten. Wird die Lohnbuchführung
durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa 10 Tage vor
dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere,
wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt.
(Quelle: DATEV)
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014 • www.heuser.de
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Steuerart
Fälligkeit
Ende der Schonfrist bei Zahlung durch
Überweisung1 Scheck2
Lohnsteuer,
Kirchensteuer,
13.11.2017
Solidaritätszuschlag3
10.11.2017
07.11.2017
Kapitalertragsteuer,
Solidaritätszuschlag
Die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag sind zeitgleich mit einer erfolgten
Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen.
Umsatzsteuer4
10.11.2017
13.11.2017
07.11.2017
Gewerbesteuer
15.11.2017
20.11.2017
10.11.2017
Grundsteuer
15.11.2017
20.11.2017
10.11.2017
Sozialversicherung5
28.11.2017
entfällt
entfällt
1 Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen
grundsätzlich bis zum 10. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf
elektronischem Weg) abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen Samstag,
Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Stichtag. Bei einer Säumnis
der Zahlung bis zu drei Tagen werden keine Säumniszuschläge erhoben. Eine
Überweisung muss so frühzeitig erfolgen, dass die Wertstellung auf dem Konto
des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt.
2 Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach
Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine
Einzugsermächtigung erteilt werden.
12 § 6 Abs. 2a EStG.