Bauherr: VierK GmbH & CO.KG
5. HAUSTECHNIK
5.1 Heizung
Die Heizungsanlage wird nach EnEV 2016 als Luft-Wasser-Wärmepumpe
ausgeführt.
5.2 Sanitär
Wasserversorgung durch das gemeindeeigene Wasserversorgungsnetz mit
zentraler Wasseruhr. Warmwasser-, Kaltwasser- und Zirkulationsleitung nach
DIN.
Jede Wohnung erhält einen Warm- und Kaltwasserzähler.
Die Leitungsführung erfolgt in den Untergeschossen sichtbar, in den
Wohngeschossen werden die Leitungen verdeckt in verkleideten Schächten und /
oder im Fußbodenaufbau verlegt. Als Rohrmaterial wird Kupfer- oder
Kunststoffrohr verwendet. Die Isolierung der Leitungen erfolgt gemäß DIN bzw.
der gültigen Wärmeschutzverordnung.
Abflussleitungen in Geberit DB 20 / HAT-Kunststoffrohr oder Gussrohr.
Die sanitären Einrichtungen beinhalten:
Im Keller / Waschraum:
- Anschluss für je eine Waschmaschine pro Wohnung.
Der Wasser- und Stromverbrauch wird über separate Wasseruhren bzw.
Wohnungszähler abgerechnet.
- Einen Ausguss aus Stahlblech weiß emailliert
In den Bädern / Gäste-WCs
Bäder (Ausstattung mit Fabrikat Villeroy & Boch oder gleichwertig)
- Wand-Tiefspül-WC mit Unterputz-Spülkasten
- Waschtische aus Porzellan, Fabrikat Villeroy & Boch oder gleichwertig.
- Einhebelmischbatterie, Fabrikat Grohe, Serie „Quadra“ oder gleichwertig.
- Acrylbadewanne, ca. 180x180 cm, Fabrikat Villeroy & Boch oder gleichwertig.
Unterputz-Einhebelmischbatterie mit Handbrause, Fabrikat Grohe, Serie
„Quadra“ oder gleichwertig
oder
- Duschtasse, bodengleich, mit Einhebelmischbatterie, Brausestange und
Handbrause, Fabrikat Grohe, Serie „Quadra“ oder gleichwertig.
Gäste-WCs / Dusche
- Im Gäste-WC ein Wand-Tiefspül-WC mit Unterputzspülkasten, ein Waschtisch
aus Porzellan, Breite ca. 45 cm mit Einhebelmischbatterie
- Alle Einhebelmischbatterien in verchromter Ausführung
- Handtuchhalter je Waschbecken (zweiarmig oder Ring) WC-Papierhalter
- Sämtliche Einrichtungsgegenstände in weiß
Anschlüsse Küche
Kalt- und Warmwasseranschlüsse für Spüle und Geschirrspülmaschine
Außenanschlüsse
- Je eine Außenzapfstelle für die Erdgeschosswohnungen (Wohnungen 1-4)
sowie für die Gemeinschaftsfläche
- Je eine Außenzapfstelle für die Wohnungen mit Dachterrasse (Wohnung 5-8)